Der Fall Eglisau

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Dokumentation

23 Wochen Einzelbeschulung.
Zwei Gerichte ordnen Schnupperphase an.
Die Schulpflege verweigert die Umsetzung.

23+
Wochen in Einzelbeschulung
2
Gerichte entschieden
0
Tage Schnupperphase
15
Lektionen pro Woche
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Chronologie eines Schulkonflikts in Eglisau

01

JuBe

JuBe ist 11 Jahre alt, kognitiv überdurchschnittlich begabt (IQ über 135) und hat eine diagnostizierte Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Er interessiert sich für Programmieren und künstliche Intelligenz, lernt extrem schnell und versteht Zusammenhänge sofort. Wenn man ihn willkommen heisst, ist er eine treue Seele. Er möchte zurück zu seinen Freunden in der Klasse 5a im Schulhaus Städtli — dort, wo er hingehört.

02

Die Vorgeschichte

In der 1. Klasse lief alles gut. Nach einem Lehrerwechsel wurde JuBe abgeklärt — Diagnose: Asperger mit Hochbegabung. Statt ein individuelles Setting zu schaffen, wurde er über Nacht in eine höhere Klasse versetzt. Dort war er sozial isoliert und unglücklich. Die Schule sagte den Eltern: «Individuelle Settings gibt es in Eglisau so nicht.» Eine nachweislich falsche Aussage — heute gibt es zwei ISR-Kinder in genau der Klasse, in die JuBe zurück möchte.

03

Die FLOW und die Rückkehr

Von 2023 bis 2025 besuchte JuBe die Tagesschule FLOW. Das erste Jahr war sehr gut. In der Mittelstufe wurde es schwieriger. Im September 2025 waren sich alle Beteiligten am Rundtisch einig: Reintegration wird geprüft. Die Schulleiterin schrieb am 10. Oktober 2025 wörtlich: «Nach den Ferien wird die Integration in die 5. Klasse aufgegleist.» Auf dieser Grundlage stimmten die Eltern der Einzelbeschulung als Übergangslösung zu.

04

Die gebrochene Zusage

Beim Kennenlerngespräch mit der Einzellehrperson erklärte die Schulleiterin: Die Reintegration sei «doch nicht sicher.» Danach vergingen Wochen ohne Rückmeldung an die Eltern. Die Schulpflege übernahm den Fall und entschied am 28. Januar 2026: JuBe soll extern beschult werden. Die SPD-Empfehlung für eine Schnupperphase wurde nicht umgesetzt. Als Gründe wurden organisatorische Herausforderungen und die bestehende Klassensituation angeführt — dieselbe Klasse, in die kurz zuvor ein Neuzuzüger aufgenommen worden war.

05

Zwei Gerichte, ein Ergebnis

Die Familie erhob Rekurs. Am 11. März 2026 ordnete der Bezirksrat Bülach die Schnupperphase an — sofort vollstreckbar. Die Schulpflege focht den Entscheid an. Am 26. März 2026 wies das Verwaltungsgericht Zürich den Antrag ab und wies darauf hin, dass die Schule sich in Widersprüche verstricke. Während die Eltern aktiv kooperierten und Gesprächstermine anboten, fällte die Schulpflege am 17. März heimlich einen gegenläufigen Entscheid — ohne die Eltern zu informieren.

06

23 Wochen — und kein Ende

Stand April 2026: JuBe sitzt seit 23 Wochen allein in einem Raum. 15 Lektionen pro Woche, kein Internet, wechselnde Zimmer. Die Schulpflege hat ihn an die Sonderschule SILASS zugewiesen — wo es keinen Platz gibt (Erstgespräch: Mai 2026). Die Einzelbeschulung überschreitet nach den Frühlingsferien die gesetzliche Maximaldauer von 6 Monaten. Die Familie weiss nicht, wo JuBe nach Ostern zur Schule geht. Ein Neuzuzüger wurde problemlos in die 5a aufgenommen — nur JuBe darf nicht.

«Wir wissen Stand heute nicht, wo unser Sohn nach den Frühlingsferien zur Schule gehen wird — trotz zwei Gerichtsentscheiden.»
— Familie Behr, April 2026. JuBe befindet sich seit 23 Wochen in der Einzelbeschulung. An seinem Geburtstag Ende März hatte er gehofft, dass die Schnupperphase beginnt.

Warum das alle angeht

Dauer der Isolation

154 Schultage
22+ Wochen

Einzelbeschulung ist die extremste Sonderschulmassnahme des Kantons Zürich — deshalb ist sie gesetzlich auf maximal 6 Monate begrenzt. Sie ist die teuerste Unterrichtsform, die belastendste für das Kind, und als absolute Ausnahme gedacht. JuBe befindet sich seit Oktober 2025 in diesem Setting: allein in einem Raum, mit nur einer Lehrperson, ohne Klassengemeinschaft. Nach den Frühlingsferien wird die gesetzliche Maximaldauer überschritten.

Zwei Gerichte — ein Ergebnis

Bezirksrat Bülach
11. März 2026
Schnupperphase angeordnet
Verwaltungsgericht ZH
26. März 2026
Schulpflege-Gesuch abgewiesen
💰

Kosten für die Gemeinde

Einzelbeschulung (5+ Monate) Hoch
Externe Anwaltskanzlei (Adiuvat AG) Hoch
Kostengutsprache SILASS Unbekannt
Verfahrenskosten (2x verloren) Mittel
Schnupperphase in bestehender Klasse Minimal
🗣

Wer sagt was?

Für die Schnupperphase
  • Schulpsychologischer Dienst (SPD)
  • Bezirksrat Bülach
  • Verwaltungsgericht Zürich
  • JuBes Psychotherapeutin
  • Einzelunterricht-Lehrperson (die Einzellehrperson)
  • Die Eltern
  • JuBe selbst
Gegen die Schnupperphase
  • Schulpflege Eglisau

Zeitstrahl der Ereignisse

Jeder Punkt ist durch ein Originaldokument belegt

Die Akteure

Familie Behr

Eltern
Simone Behr-Schneider & Pascal Behr
Kämpfen seit Monaten für JuBes Recht auf eine Schnupperphase in der Regelklasse. Beide vollzeitberufstätig.
Kind
JuBe (11)
Kognitiv überdurchschnittlich begabt (IQ >135), ASS-Diagnose. Interessiert sich für Programmieren und KI. Vermisst seine Freunde, will zurück in seine Klasse.

Schulpflege & Schulleitung Eglisau

Schulpräsidentin
Sandrine Haas
Mitunterzeichnerin des gegenläufigen Entscheids vom 17. März 2026. Mitglied des Gemeinderats.
Schulverwalterin
Panorea Braunschweiler
Mitunterzeichnerin des gegenläufigen Entscheids. Zentrale operative Ansprechperson.
Schulleitung Städtli
Alexandra Böni
Zusage vom 10.10.2025: «Integration wird aufgegleist.» Wurde danach auf Anweisung der Schulpflege aus dem Fall herausgenommen — alles laufe nun über die Schulpflege.
Anwältin Familie Behr
Diana Bernet
k&s rechtsanwälte klg, Bülach
Anwältin Schulpflege
Nalan Seifeddini
Adiuvat AG, Zürich — externe Rechtsberatung auf Kosten der Steuerzahler

Fachpersonen & Behörden

Einzellehrperson
Name anonymisiert
Kennt JuBe am besten im schulischen Umfeld. Befürwortet die Schnupperphase und beschreibt JuBe als nicht verhaltensauffällig und gut integrierbar. Wurde von der Schulpflege nicht zur Schnupperphase konsultiert.
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Name anonymisiert
Führte im Dezember 2025 ein standardisiertes Abklärungsverfahren durch. Empfahl im Bericht vom 8. Januar 2026 eine dreiwöchige Schnupperphase als nächsten Schritt.
Gemeindepräsident
Roland Ruckstuhl
Eingabe vom 28.03.2026 an Gemeinderat zur Aufsichtspflicht

Dokumente

Alle Behauptungen sind durch Originaldokumente belegt

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