Chronologie eines Schulkonflikts in Eglisau
JuBe
JuBe ist 11 Jahre alt, kognitiv überdurchschnittlich begabt (IQ über 135) und hat eine diagnostizierte Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Er interessiert sich für Programmieren und künstliche Intelligenz, lernt extrem schnell und versteht Zusammenhänge sofort. Wenn man ihn willkommen heisst, ist er eine treue Seele. Er möchte zurück zu seinen Freunden in der Klasse 5a im Schulhaus Städtli — dort, wo er hingehört.
Die Vorgeschichte
In der 1. Klasse lief alles gut. Nach einem Lehrerwechsel wurde JuBe abgeklärt — Diagnose: Asperger mit Hochbegabung. Statt ein individuelles Setting zu schaffen, wurde er über Nacht in eine höhere Klasse versetzt. Dort war er sozial isoliert und unglücklich. Die Schule sagte den Eltern: «Individuelle Settings gibt es in Eglisau so nicht.» Eine nachweislich falsche Aussage — heute gibt es zwei ISR-Kinder in genau der Klasse, in die JuBe zurück möchte.
Die FLOW und die Rückkehr
Von 2023 bis 2025 besuchte JuBe die Tagesschule FLOW. Das erste Jahr war sehr gut. In der Mittelstufe wurde es schwieriger. Im September 2025 waren sich alle Beteiligten am Rundtisch einig: Reintegration wird geprüft. Die Schulleiterin schrieb am 10. Oktober 2025 wörtlich: «Nach den Ferien wird die Integration in die 5. Klasse aufgegleist.» Auf dieser Grundlage stimmten die Eltern der Einzelbeschulung als Übergangslösung zu.
Die gebrochene Zusage
Beim Kennenlerngespräch mit der Einzellehrperson erklärte die Schulleiterin: Die Reintegration sei «doch nicht sicher.» Danach vergingen Wochen ohne Rückmeldung an die Eltern. Die Schulpflege übernahm den Fall und entschied am 28. Januar 2026: JuBe soll extern beschult werden. Die SPD-Empfehlung für eine Schnupperphase wurde nicht umgesetzt. Als Gründe wurden organisatorische Herausforderungen und die bestehende Klassensituation angeführt — dieselbe Klasse, in die kurz zuvor ein Neuzuzüger aufgenommen worden war.
Zwei Gerichte, ein Ergebnis
Die Familie erhob Rekurs. Am 11. März 2026 ordnete der Bezirksrat Bülach die Schnupperphase an — sofort vollstreckbar. Die Schulpflege focht den Entscheid an. Am 26. März 2026 wies das Verwaltungsgericht Zürich den Antrag ab und wies darauf hin, dass die Schule sich in Widersprüche verstricke. Während die Eltern aktiv kooperierten und Gesprächstermine anboten, fällte die Schulpflege am 17. März heimlich einen gegenläufigen Entscheid — ohne die Eltern zu informieren.
23 Wochen — und kein Ende
Stand April 2026: JuBe sitzt seit 23 Wochen allein in einem Raum. 15 Lektionen pro Woche, kein Internet, wechselnde Zimmer. Die Schulpflege hat ihn an die Sonderschule SILASS zugewiesen — wo es keinen Platz gibt (Erstgespräch: Mai 2026). Die Einzelbeschulung überschreitet nach den Frühlingsferien die gesetzliche Maximaldauer von 6 Monaten. Die Familie weiss nicht, wo JuBe nach Ostern zur Schule geht. Ein Neuzuzüger wurde problemlos in die 5a aufgenommen — nur JuBe darf nicht.
«Wir wissen Stand heute nicht, wo unser Sohn nach den Frühlingsferien zur Schule gehen wird — trotz zwei Gerichtsentscheiden.»— Familie Behr, April 2026. JuBe befindet sich seit 23 Wochen in der Einzelbeschulung. An seinem Geburtstag Ende März hatte er gehofft, dass die Schnupperphase beginnt.